Clubhaus mieten für eigene (private) Anlässe
Unser Clubrestaurant steht während der gesamten Saison sowohl Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern für private Anlässe zur Verfügung (ausgenommen bei Club-internen Anlässen) – sei es für ein Familienfest, einen Apéro, ein Jubiläum oder einen geschäftlichen Anlass.
Eigene Speisen für den Event dürfen gerne mitgebracht werden.
Getränke sind über den Club zu beziehen; für mitgebrachten Wein wird ein Zapfgeld erhoben.
Reglement
Reglement für die Clubhausbenutzung bei Miete
1. Zweck
Das Clubhaus „Rheinau" des TC Buchs eignet sich bestens für Vereins-, Privat- oder Firmenanlässe. Dieses Benützungsreglement regelt die Vermietung des Clubhauses „Rheinau" (nachstehend „Mietobjekt" genannt).
2. Vermieter
Vermieter des Mietobjektes ist der TC Buchs (nachstehend „Vermieter" genannt), Postfach 911, 9471 Buchs. Der Vorstand oder der Ressortverantwortliche Restaurant entscheiden abschließend, ob ein Mietantrag bewilligt wird.
3. Mieter
Die Benützung des Mietobjekts steht Vereinsmitgliedern des TC Buchs, anderen Vereinen, Organisationen und Gesellschaften sowie nicht einem Verein angehörenden Einzelpersonen offen. Der Mietvertrag wird vom Vermieter nur mit einer natürlichen Person abgeschlossen welche für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter ausschließlich haftet.
Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber persönlich für die Benützung des Mietobjektes und Bezahlung des Mietzinses verantwortlich.
Er ist sowohl für die Übernahme als auch für die Rückgabe des Mietobjektes zuständig und ist Ansprechperson des Vermieters.
Der Mieter plus ein Clubmitglied (Gast oder Organisator) muss während der Mietdauer stets persönlich anwesend sein.
Der Mieter verpflichtet sich Getränke über das Clubhausrestaurant zu beziehen.
4. Mietobjekt
Als Mietobjekt gelten
- der Aufenthaltsraum
- die Küche
- die sanitären Anlagen des Clubhauses „Rheinau".
5. Parkplatz & Zufahrt
Der offizielle Parkplatz bei der Sportanlage Rheinau (TC Buchs) ist zu benutzen.
6. Nachtruhe
Ab 22 Uhr gilt außerhalb des Clubhauses absolute Nachtruhe. Übernachtungen sind untersagt.
7. Vermietungsperiode
Mitte April bis Ende Oktober. Ausserhalb dieser Zeit nur in Ausnahmefällen. Vorrang haben jedoch Clubanlässe oder Veranstaltungen vom TC Buchs
8. Mietbeginn & Mietdauer
Die Miete beginnt in Absprache mit der Beizerchef/-in oder dem Ressort- Verantwortlichen
9. Sorgfaltspflicht
Das Befahren und Betreten der Tennisplätze ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, zur Anlage und Einrichtung Sorge zu tragen.
10. Gebrauch des Mietobjekts
Jegliches Einschlagen von Nägeln, Reissnägeln oder Heftklammern an den Wänden ist untersagt. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Mietobjekts untersagt.
Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab.
Der Abschluss von Personen- und Sachversicherungen ist Sache der Mieterschaft
11. Rückgabe des Mietobjektes
Die Räumlichkeiten und das Inventar sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Die Böden sind feucht aufzunehmen.
Nachreinigungen werden mit Fr. 35.— pro Stunde, jedoch mit mindestens Fr. 35.— verrechnet.
Bei der Rückgabe entscheidet der Vertreter vom Tennisclub Buchs ob eine Nachreinigung benötigt wird.
Sämtliches Leergut und der Kehricht müssen vom Mieter entsorgt werden in dem Container auf der Tennisanlage.
12. Mietgebühr
Bei der Rückgabe des Objektes sind die Miete und die Zusatzgebühren in BAR oder Banküberweisung zu begleichen
13. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt ab 1.1.2020 in Kraft.
Es kann vom Vorstand des TC Buchs geändert oder ergänzt werden.
Kosten
Miete & Gebühren
Clubhaus-Miete
| Mieter: Clubmitglieder | Kosten |
| Gruppen bis 10 Personen | Gratis |
| Gruppen von 11-30 Personen | CHF 50.00 |
| Gruppen ab 31 Personen | CHF 100.00 |
| Gruppen welche durch den Vorstand eingeladen werden | Gratis |
| Mieter: Nicht Clubmitglieder* | |
| Gruppen bis 10 Personen | CHF 50.00 |
| Gruppen von 11-30 Personen | CHF 100.00 |
| Gruppen ab 31 Personen | CHF 150.00 |
Zusatzkosten
| Nachreinigung pro Stunde | CHF 35.00 |
| Ersatz von zerbrochenen Geschirr und Material | gemäss effektiven Wiederbeschaffungskosten |
Schlüsselverlust
| Umtriebsentschädigung | CHF 150.00 |
*Die Gebühr ist abhängig von der natürlichen Person welche das Clubhaus angemietet hat und deren Status (Vereinsmitglied, Nicht Clubmitglied)
Miet-Anfrage
Gerne könnt ihr hier eure Miet-Anfrage stellen. Unser Ressort Restaurant und Events wird dies dies dann prüfen und euch bestätigen oder gegebenfalls ablehnen, falls es nicht möglich ist euch das Clubhaus entsprechend zur Verfügung zu stellen.
