Clubhaus mieten für eigene (private) Anlässe
Unser Clubrestaurant steht während der gesamten Saison sowohl Mitgliedern als auch Nicht-Mitgliedern für private Anlässe zur Verfügung (ausgenommen bei Club-internen Anlässen) – sei es für ein Familienfest, einen Apéro, ein Jubiläum oder einen geschäftlichen Anlass.
Eigene Speisen für den Event dürfen gerne mitgebracht werden.
Getränke sind über den Club zu beziehen; für mitgebrachten Wein wird ein Zapfgeld erhoben.
Reglement
Reglement für die Clubhausbenutzung
1. Zweck
Das Clubhaus „Rheinau" des Tennisclub Buchs (TCB) eignet sich bestens für Vereins-, Privat- oder Firmenanlässe. Dieses Benützungsreglement regelt die Vermietung des Clubhauses „Rheinau" (nachstehend „Mietobjekt" genannt).
2. Vermieter
Vermieter des Mietobjektes ist der TCB, Rheinau 1, 9471 Buchs. Der Vorstand oder der Ressortverantwortliche Restaurant entscheiden abschließend, ob ein Mietantrag bewilligt wird.
3. Mieter
Die Benützung des Mietobjekts steht Vereinsmitgliedern des TCB, anderen Vereinen, Organisationen und Gesellschaften sowie nicht einem Verein angehörenden Einzelpersonen offen. Der Mietvertrag wird vom Vermieter nur mit einer natürlichen Person abgeschlossen, welche für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter ausschliesslich haftet.
Der Mieter ist dem Vermieter gegenüber persönlich für die Benützung des Mietobjektes und Bezahlung des Mietzinses verantwortlich.
Er ist sowohl für die Übernahme als auch für die Rückgabe des Mietobjektes zuständig und ist Ansprechperson des Vermieters.
Der Mieter muss während der Mietdauer stets persönlich anwesend sein. Ist der Mieter kein Vereinsmitglied, muss auch ein Vereinsmitglied anwesend sein.
Der Mieter verpflichtet sich Getränke über das Clubhausrestaurant zu beziehen.
4. Mietobjekt
Als Mietobjekt gelten die folgenden Räumlichkeiten und Bereiche des Clubhauses «Rheinau»:
· der Aufenthaltsraum
· die Küche
· die sanitären Anlagen
Zum Mietobjekt gehört zudem das vorhandene Grundinventar, insbesondere:
· Tische und Stühle im Aufenthaltsraum
· die Küchenausstattung (Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler)
· das übliche Kücheninventar (Geschirr, Gläser, Besteck, Pfannen, grundlegende Küchenutensilien)
· Reinigungsgeräte
· Aussengrill
· Infrarotsauna (Keller)
· Tischtennistisch (Keller)
· Tischfussballtisch (Töggeli-Kasten, Keller)
· Zubehör
5. Parkplatz & Zufahrt
Der offizielle Parkplatz bei der Sportanlage Rheinau ist zu benutzen.
6. Nutzung der Tennisplätze und Garderoben durch Clubmitglieder
Die reguläre Nutzung der Tennisplätze sowie der Garderoben durch Mitglieder des TCB bleibt auch während einer Vermietung des Clubhauses jederzeit gewährleistet. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Zugang zu den Plätzen, den Garderoben und den sanitären Anlagen für Clubmitglieder uneingeschränkt möglich bleibt. Allfällige Einschränkungen oder Behinderungen des Spielbetriebs sind zu unterlassen.
7. Nachtruhe
Ab 22:00 Uhr gilt ausserhalb des Clubhauses absolute Nachtruhe. Übernachtungen sind untersagt.
8. Vermietungsperiode
Mitte April bis Ende Oktober. Ausserhalb dieser Zeit nur in Ausnahmefällen. Vorrang haben jedoch Clubanlässe oder Veranstaltungen vom TCB.
9. Mietbeginn & Mietdauer
Die Miete beginnt in Absprache mit der zuständigen Person des TCB.
10. Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, zur Anlage und Einrichtung Sorge zu tragen. Die Nutzung der Tennisplätze ist nur in Absprache mit dem Verantwortlichen des Tennisclub Buchs erlaubt. Dabei ist das gültige Platzreglement zu berücksichtigen.
11. Gebrauch des Mietobjekts
Jegliches Einschlagen von Nägeln, Reissnägeln oder Heftklammern an den Wänden ist untersagt. Das Rauchen ist in allen Räumlichkeiten des Mietobjekts untersagt.
Der Vermieter lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab.
Der Abschluss von Personen- und Sachversicherungen ist Sache der Mieterschaft.
12. Rückgabe des Mietobjektes
Die Räumlichkeiten und das Inventar sind in einwandfreiem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Die Böden sind feucht aufzunehmen.
Nachreinigungen werden in Rechnung gestellt (siehe Gebühren). Ist eine Nachreinigung nötig, wird im Minimum eine Stunde in Rechnung gestellt.
Bei der Rückgabe entscheidet der Vertreter vom TCB ob eine Nachreinigung benötigt wird.
Sämtliches Leergut und der Kehricht müssen vom Mieter im Container auf der Tennisanlage entsorgt werden.
13. Mietgebühr
Bei der Rückgabe des Objektes sind die Miete und die Zusatzgebühren in bar, per Twint oder per Kartenzahlung zu begleichen.
14. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt ab 01.04.2026 in Kraft.
Es kann vom Vorstand des TCB geändert oder ergänzt werden.
Kosten
Miete & Gebühren
Clubhaus-Miete
| Mieter: Clubmitglieder | Kosten |
| Gruppen bis 10 Personen | Gratis |
| Gruppen von 11-30 Personen | CHF 100.00 |
| Gruppen ab 31 Personen | CHF 200.00 |
| Gruppen welche durch den Vorstand eingeladen werden | Gratis |
| Mieter: Nicht Clubmitglieder* | |
| Gruppen bis 10 Personen | CHF 100.00 |
| Gruppen von 11-30 Personen | CHF 200.00 |
| Gruppen ab 31 Personen | CHF 400.00 |
Zusatzkosten
| Nachreinigung pro Stunde | CHF 40.00 |
| Ersatz von zerbrochenen Geschirr und Material | gemäss effektiven Wiederbeschaffungskosten |
Schlüsselverlust
| Umtriebsentschädigung | CHF 150.00 |
*Die Gebühr ist abhängig von der natürlichen Person welche das Clubhaus angemietet hat und deren Status (Vereinsmitglied, Nicht Clubmitglied)
Miet-Anfrage
Gerne könnt ihr hier eure Miet-Anfrage stellen. Unser Ressort Restaurant und Events wird dies dies dann prüfen und euch bestätigen oder gegebenfalls ablehnen, falls es nicht möglich ist euch das Clubhaus entsprechend zur Verfügung zu stellen.
