Regeln für die Platzbelegung
Zweck, Ziele
- Transparenz und Ordnung im Spielbetrieb
- Schutz der korrekten Mitglieder und der Schwächeren (Schüler, Junioren, Gelegenheitsspieler)
- Schutz der Rechte der Aktivmitglieder in den Hauptspielzeiten
- Leichteres Kennenlernen der Mitgliedernamen
- Klare Situation beim Warten
1. Berechtigung
1.1 Berechtigt, einen Platz zu belegen sind Spieler, die
- als Clubmitglied über ein vom Club erhaltenes Namensschild verfügen
- als Gast eines Mitgliedes entsprechend dem Gästereglement im Gästebuch eingetragen sind
- als Schnupperabonnent über ein entsprechendes Namensschild verfügen
- als bezahlender Gast nach Eintragung ins Gästebuch den Platz bezahlt haben und auf der Anlage anwesend sind und einen oder mehrere Spielpartner mit Spielberechtigung haben.
1.2 Die Spielzeitberechtigung für Einzelspiele beträgt 45 Minuten, für Doppel 75 Minuten.
1.3 Die persönlichen Namensschilder sind magnetisch und befinden sich nach Bezahlung des Jahresbeitrages auf der ABC-Tafel im Clubhaus.
2. Belegungssystem, Regeln
2.1 Die Belegungstafel ist an der Clubhauswand auf der Terrasse angebracht. Sie ist in Viertelstunden eingeteilt und weist pro Platz vier Felder für Namensschilder auf, zwei für Einzelbelegung und vier für das Doppelspiel. Die Länge des Namensschildes entspricht auf der Tafel einer Spielzeit von 45 Minuten. Beim Einzelspiel sind die Namensschilder deshalb untereinander anzuordnen. Beim Doppelspiel sind sie so zu versetzen, dass insgesamt der 1 ¼ Stunden entsprechende Zeitraum abgedeckt wird.
2.2 Um bei belegten Plätzen Unterbrüche zu vermeiden, muss immer direkt an eine Platzbelegung angeschlossen werden, d.h. es ist unzulässig, z.B. 15 oder 30 Minuten leer zu lassen (Ausnahme siehe 2.4).
2.3 Belegungen können nur in den auf der Belegungstafel vorgesehenen ¼-Stundenabschnitten gemacht werden (Ausnahme siehe 2.4).
2.4 Wenn ein Platz vor der Belegung frei ist, so kann die Reservation unmittelbar bei Spielbeginn am effektiven Zeitpunkt angebracht werden. Die anschliessende Belegung kann dann aber erst zur vollen Viertelstunde erfolgen.
2.5 Um eine reibungslose Ablösung bei gewischtem und gespritzten Platz zu ermöglichen, sind die ablösenden Spieler ersucht, den noch Spielenden ca. 10 Minuten vor Beginn ihrer Spielzeit zu erkennen zu geben, dass die demnächst abgelöst werden sollen. Die Spielenden haben sich ihre Zeit so einzuteilen, dass für die Platzpflege noch genügend Zeit verbleibt.
2.6 Wenn nach abgelaufener Spielzeit noch niemand den Platz zu belegen wünscht, dann darf weitergespielt werden. Der Platz muss dann aber bei neu eintreffenden Spielern auf deren Wunsch zur Hälfte der laufenden Viertelstunde freigegeben werden, um den Viertelstundenrythmus raschmöglichst wieder zu erreichen.
2.7 Nach Spiel-Ende sind die Namensschilder wieder an der Tafel im Clubhaus anzubringen.
2.8 Es ist untersagt, Belegungen nachträglich zu verschieben, es sei denn, es ist noch keine nachfolgende Belegung erfolgt und es werde während einer Einzelpartie nachträglich auf Doppelspiel umgestellt. Dabei bleibt dann aber die Einzelbelegung und damit auch der Beginn unverändert.
2.9 Nach Ablauf einer Platzbelegung darf nicht unmittelbar anschliessend auf demselben oder auf einem anderen Platz weitergespielt werden, um anderen neu eintreffenden oder wartenden Spielern den Vortritt zu geben. Wer gespielt hat, muss eine 15-Minuten-Pause einlegen. Erst anschliessend an diese Pause darf das Namensschild für eine neue Belegung verwendet werden. Dies gilt auch, wenn der oder die neuen Partner keinen anderen passenden Spielpartner mit Spielberechtigung gefunden haben. Während der Pause darf das Namensschild nicht entfernt werden.
2.10 Es ist untersagt:
- die Belegungen anderer zu verschieben,
- Belegungen für andere vorzunehmen,
- eine Belegung vor Eintreffen des oder der Spielpartner vorzunehmen, der oder die Partner müssen anwesend sein.
3. Platzreservierungen
Reservationen für Tennislehrer, offizielle Trainings, Interclubspiele, Turniere etc., welche vom zuständigen Vorstandsmitglied bewilligt worden sind, werden so früh wie möglich durch Setzen der entsprechenden Magnetschilder angezeigt.
4. Abhandengekommene Namensschilder
sind dem Clubkassier zu melden. Bis zum Ersatz kann ein Gästeschild verwendet werden.
5. Unstimmigkeiten, Zuwiderhandlungen
sollen unverzüglich einem Vorstandsmitglied gemeldet werden.
Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen.

