Junioren Reglement
(für ältere Junioren gelten die Vereinsstatuten)
Mitgliedschaft
Schulpflicht ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft im TCB. Gemäss Statuten wird die Maximalzahl, auch der Junioren, durch die Generalversammlung festgesetzt.
Erwerb / Verlust der Mitgliedschaft
Über schriftlich eingereichte Aufnahmegesuche entscheidet der Vorstand. Die
schriftliche Bewilligung des Inhabers der elterlichen Gewalt ist Voraussetzung für die Aufnahme.Wer auszutreten wünscht, hat dies statutengemäss schriftlich bekannt zu geben, ansonsten gilt der Jahresbeitrag als geschuldet.Wer den Bestrebungen des Clubs störend entgegenwirkt, kann ausgeschlossen werden.
Jahresbeitrag
Er wird jährlich durch die Generalversammlung festgelegt. Erfolgt der Eintritt nach dem 1. August, reduziert sich der Beitrag um die Hälfte.
Spielzeiten
Montag bis Freitag ab 18.00 h haben die Aktivmitglieder Priorität. Von Junioren belegte Plätze sind deshalb den Aktivmitgliedern sofort zur Verfügung zu stellen.
| Ausnahme 1 | Junioren, die im laufenden Jahr das 9. Schuljahr beenden, sind nach 18.00 h spielberechtigt und erhalten bei Saisonbeginn das blaue Namensschild. |
| Ausnahme 2 | Gutklassierte Junioren können vom Vorstand Ausnahmebewilligungen erhalten. |
Pflichten
Junioren haben Statuten, Spiel- und Platzreglemente des TCB in gleicher Weise
wie die Aktivmitglieder zu beachten.Für Junioren gilt auf den Anlagen des TCB Alkoholverbot.Es ist Angelegenheit der Eltern, für ausreichenden Versicherungsschutz zu
sorgen. Der TCB lehnt jegliche Haftung aus dem Spielbetrieb ab.Wer an einem geregelten Training teilnimmt, hat sich an die Anordnung des
zuständigen Leiters zu halten.
Schlussbestimmungen
Jedem Junior ist bei seinem Clubeintritt ein Reglement auszuhändigen.Der Vorstand wird ermächtigt, dieses Reglement abzuändern, sofern dadurch die
Rechte der Aktivmitglieder nicht beeinträchtigt werden.

